Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB)
1. Gegenstand
Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachstehend « AGB » genannt) regeln die Vertragsverhältnisse zwischen dem Käufer (nachstehend « Kunde » genannt), für jedes vom Verkäufer Micro Consulting AG (nachstehend « MC » genannt) angebotene Produkt (Programm oder Hardware) oder angebotenen Dienst. Die von MC herausgegebenen Office Maker Programme und BiblioMaker (nachstehend « Programme » genannt) sind besonderen, nutzungsbedingten Bedingungen unterstellt und werden durch die Nutzungslizenz (s. « Nutzungslizenz ») definiert.
2. Anwendbarkeit
Der Kunde bestätigt die Kenntnisnahme der vorliegenden AGB und erklärt, diese in vollem Umfang einzuhalten, sobald er eine Bestellung aufgibt und diese von MC angenommen wird. Die Bestellannahme kann durch den Versand einer Bestellbestätigung getätigt werden, oder per Lieferung oder Fakturierung der bestellten Produkte. Die AGB sind auf den Websites von MC (www.officemaker.ch und www.bibliomaker.ch) einsehbar. MC behält sich das Recht vor, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern.
3. Bestellung
Die Produkte und Dienste können mündlich, per Telefon, Brief, Fax oder E-Mail bestellt werden oder unter Verwendung des Bestellformulars auf den Websites von MC. MC behält sich das Recht vor, eine Bestellung zu verweigern, beispielsweise bei Zahlungsunfähigkeit oder nicht abgeschlossenen Streitigkeiten betreffend älteren Rechnungen.
4. Lieferung
Die Programme sind ständig per Download ab den Websites von MC verfügbar. MC übernimmt keine Haftung bei Nichtverfügbarkeit oder Funktionsstörungen des Internetnetzes. Die bestellten Programme können auch auf physikalischen Speichermedien (DVD-ROM) versendet werden, innert einer maximalen Frist von zwei Arbeitstagen. Programmentwicklungen nach Mass sind normalerweise Gegenstand eines gesonderten Vertrags und die Lieferung erfolgt gemäss vereinbartem Datum und vereinbarten Bedingungen.
Die Hardwareprodukte (Kassenbelegdrucker, Strichcodeleser, ESR-Leser, usw.) werden je nach Verfügbarkeit oder vereinbartem Termin verschickt oder geliefert. Die Lieferung erfolgt ab den Räumen von MC in Mont-sur- Lausanne, oder direkt durch die Hersteller oder offiziellen Vertreiber der Produkte in der Schweiz.
Die eigentliche Lieferung enthält keinen Installationsdienst und keine Inbetriebnahme, Parametrierung, Hotline oder Schulung. Diese Leistungen werden, wie auch alle anderen Dienstleistungen, zusätzlich angeboten und fakturiert.
5. Preis
Der Preis für die gängigen Produkte kann auf den Websites von MC entnommen werden. Der Kunde erhält von MC auf Anfrage die Preise aller Produkte, oder eine schriftliche Offerte für jede spezielle Konfiguration. Die Gültigkeit für Offerten beträgt 90 Tage, ausser wenn anders vermerkt. Sämtliche Verkaufspreise sind in Schweizer Franken angegeben, inklusive Mehrwertsteuer. Mögliche Kosten für Porto, Verpackung oder Lieferung sind im Preis nicht inbegriffen. MC behält sich das Recht vor, die Preise ihrer Produkte oder Dienste jederzeit zu ändern. Die dem Kunden fakturierten Preise sind jene, die zum Zeitpunkt des Bestelleingangs bei MC gültig sind.
6. Zahlungsbedingungen
Es gelten generell folgende Zahlungsbedingungen : zehn Tage netto, ohne Abzug, ausser es wurde während der Bestellung ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen. Die Rechnungen für den Update-Abonnement- Vertrag (s. « Update-Abonnement-Vertrag ») sind anderen Bedingungen unterworfen. MC behält sich das Recht vor, ganz oder teilweise Vorauszahlung zu verlangen.
7. Demo-Versionen
Alle Programme lassen sich downloaden und anhand der mitgelieferten Demo-Daten bewerten. Diese Versionen sind voll funktionsfähig und benötigen einzig die Eingabe des Aktivierungsschlüssels für eine normale Nutzung, mit echten Daten.
8. Nutzungslizenz
Der Kauf eines Programms entspricht dem Erwerb einer Nutzungslizenz. Der Erwerb dieser Lizenz berechtigt den Kunden zur Nutzung des Programms unter den im Nutzungslizenz-Vertrag definierten Bedingungen. Mit der Programminstallation bestätigt der Kunde, vom Inhalt der Nutzungslizenz Kenntnis genommen zu haben und ihn vollständig und einschränkungslos zu akzeptieren. Der Kunde wird keinesfalls Besitzer des Programms (s. « Nutzungslizenz »). Diese Bestimmung gilt auch für Entwicklungen nach Mass.
9. Aktivierungsschlüssel
Der Kauf einer Nutzungslizenz wird durch den Aktivierungsschlüssel konkretisiert. Es handelt sich um einen Code mit einer Folge von Zeichen, der dem Kunden nach Bezahlung der Rechnung für die Lizenz oder der Monatsrate für eine Miete übergeben wird. Mit dem Aktivierungsschlüssel lässt sich die normale, uneingeschränkte Nutzung der erworbenen Programm-Version endgültig aktivieren. Der Kunde verpflichtet sich, den Aktivierungsschlüssel niemals an Dritte weiterzugeben.
10. Dienste
Bei den von MC gebotenen Diensten handelt es sich um die Telefon-Hotline, dem Eingriff vor Ort beim Kunden, der Schulung, einzeln oder in Gruppen, in den Räumen von MC oder vor Ort beim Kunden, sowie dem Update- Abonnement-Vertrag. Die Telefondienste sind an allen Werktagen verfügbar, von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr. Die Hotline lässt sich mit einem Fernwartungsprogramm durchführen. Alle Dienste werden zum gültigen Stundentarif berechnet, mit Ausnahme der kostenlosen Hotline, die im Update-Abonnement-Vertrag enthalten ist. Die Abrechnung erfolgt pro angefangene Viertelstunde. Ein geplanter Termin muss mindestens 2 Werktage im Voraus abgesagt werden, ansonsten wird er voll berechnet. Ein bevorzugter Stundentarif kann durch den Kauf von Supportkredits (Stundenbüchern) erreicht werden, die 24 Monate gültig sind. Einmal aufgebraucht, kann ein Supportkredit nicht mehr zurückerstattet werden.
11. Datenschutz
Jegliche, durch MC im Rahmen üblicher Geschäftsverbindungen gesammelte Kundendaten oder Daten, auf die Mitarbeiter von MC bei der Durchführung einer Dienstleistung Zugriff haben, werden vertraulich behandelt. Es wird keine Information an Dritte weitergegeben, ausser mit ausdrücklicher Genehmigung des Kunden. MC hält sich an die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (SR 235.1).
12. Garantie, Verantwortungseinschränkung
Die Garantie auf Hardwareprodukte, die von MC weiterverkauft werden, entspricht jener des Herstellers oder des offiziellen Vertreibers der Produkte in der Schweiz.
Was die Programme anbetrifft, obliegt es dem Kunden, deren Betrieb zu überprüfen und sich zu vergewissern, dass sie keine Defekte, Inkompatibilitäten oder gravierende Mängel aufweisen und sie seinen Bedarf erfüllen. Sobald der Aktivierungsschlüssel dem Kunden übergeben wird, gilt die Nutzungslizenz als erworben und das Programm kann von MC weder zurückgenommen noch zurückgezahlt werden. Unter keinen Umständen ist MC für irgendwelche Schäden haftbar, die durch die Nutzung der Programme entstehen.
Die Programme werden « wie besehen » bereitgestellt. MC kann jedoch nicht versichern, dass sie im Lauf der IT-Infrastrukturentwicklung (Hardware, oder Betriebssystem) des Kunden weiterhin so funktionieren und auch nicht, dass sie weiterhin Änderungen von Gesetzen, Reglementen oder rechtlichen Bestimmungen gerecht werden. Als Gewähr für das korrekte Funktionieren der Programme auf lange Zeit schlägt MC dem Kunden vor, einen Vertrag abzuschliessen (s. « Update-Abonnement-Vertrag »), der zum Bezug von Programmaktualisierungen berechtigt, in Form einer regelmässigen Bereitstellung von Updates.
Der Kunde trägt die Verantwortung für die Sicherheit der Daten, die er mit den Programmen verwaltet. Insbesondere obliegt es ihm, ein effizientes und funktionsfähiges Backup-System einzurichten und zu aktivieren. Im Falle eines Datenverlustes, kann sich MC, auf Anfrage, an ihrer Wiederherstellung beteiligen, falls eine solche möglich ist, dabei gilt der übliche Tarif für Dienstleistungen. MC kann keinesfalls für den Verlust oder die Korruption von Daten haftbar gemacht werden, die vom Kunden verwaltet werden. Technische Eingriffe, einschliesslich der Korrektur oder Änderung der Parametrierung oder der Daten, sind nicht der Erfolgsplficht unterworfen. Est obliegt dem Kunden, die Richtigkeit der beim Eingriff vorgenommenen Änderungen zu überprüfen, wobei der Kunde die alleinige Verwantwortung für seine Daten trägt. Es kann keinerlei Schadenersatz beansprucht werden nach dem Eingriff durch einen Support-Techniker.
13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Die Bestimmungen der vorliegenden AGB unterliegen schweizerischem Recht. Jegliche Streitigkeiten über deren Auslegung oder Anwendung werden den zuständigen Gerichten am Gerichtsstand Lausanne unterbreitet. Wenn ein Gericht einer zuständigen Gerichtsbarkeit aus irgendeinem Grund eine der Bestimmungen des vorliegenden Vertrags ganz oder teilweise für ungültig erachtet, so behalten die restlichen Bestimmungen ihre Wirksamkeit.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen die AGB vom 1. Juni 2015 und sind ab den 25. Oktober 2017 gültig.